Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen

Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er uns schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Preise und Preiserhöhung

1. Sofern unsere Vergütung oder unsere Preise nicht fest vereinbart sind, sind unsere am Liefertag gültigen Preise maßgebend.

2. Unsere Preise verstehen sich EXW gemäß Incoterms 2020 und zuzüglich Umsatzsteuer. Verpackung, Transport und andere Nebenleistungen (etwa Zölle) werden gesondert berechnet.

3. Bei Anschlussaufträgen sind wir an die Preisvereinbarungen für vorangehende Aufträge nicht gebunden.

4. Werden Teillieferungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder zu bestimmten Terminen oder auf Abruf des Kunden vereinbart, so sind wir bei später als vier Monate nach Vertragsabschluss auszuführenden Lieferungen berechtigt, den vereinbarten Preis in dem Maße zu erhöhen, in welchem wir unsere Preise für derartige Lieferungen oder Leistungen seit Abschluss des Vertrages allgemein erhöht haben.
Falls Teillieferungen vom Kunden gewünscht und gegen einen bestehenden Auftrag durchgeführt werden, werden die Mengen der Teillieferung von der Gesamtauftragsmenge abgezogen. Werden vom Kunden Mengen über die ursprüngliche Auftragsmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt, die Übermengen zu streichen oder zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Abrufe haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine einwandfreie Herstellung und Auslieferung in der vereinbarten Lieferzeit möglich ist. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum.

5. Sofern wir den Auftrag des Kunden nicht innerhalb eines Jahres seit Erteilung ausführen, diese Verzögerung nicht auf von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist und wir unsere Preise in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Ausführung allgemein erhöht haben, sind wir berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis in gleichem Maße zu erhöhen.

III. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf gegen unsere Forderungen aus diesem Vertrag nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

IV. Leistungszeit, Verzug, Teilleistungen

1. Die Lieferfristen beginnen erst, wenn wir uns mit dem Kunden über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeinigt haben.

2. Verspätet sich unsere Leistung, so geraten wir dennoch nicht in Verzug, solange dies auf Umstände beruht, die wir bei billiger Weise zu erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnten und durch zumutbaren Maßnahmen nicht überwinden können.

3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch innerhalb eines Verzuges - die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Feuer, Verkehrssperren, Störung der Betriebe oder des Transportes, insbesondere auch bei unseren Vorlieferanten und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Von derartigen Umständen ist der Kunde unverzüglich zu informieren. Der Kunde kann die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Unterbleibt eine solche Erklärung, kann der Kunde zurücktreten. Treten die vorgenannten Umstände bei einer Teillieferung ein, kann der Kunde hieraus hinsichtlich der übrigen Lieferung keine Rechte herleiten, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages kein Interesse für ihn hat.

4. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerkes. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage des Zugangs der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versicherungen führen wir nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden für dessen Rechnung aus.

VI. Untersuchung, Rüge und Gewährleistung

Evtl. vorhandene, bei zumutbarer Untersuchung erkennbare Mängel, sind spätestens binnen 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Ort, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich uns gegenüber mitzuteilen. Erfolgt diese Anzeige nicht fristgerecht, gilt die Beschaffenheit der Ware als genehmigt. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware sind Gewährleistungs- ansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Handelsüblich oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichung in Qualität, Farbe, Breite - Länge, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge sind wir unter Rücknahme der gelieferten Ware nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder mangelfreien Neulieferung berechtigt und verpflichtet. Zur Ausführung notwendiger Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Kommen wir innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist unserer Verpflichtung zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Kundes, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, gelten als ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher auch erst zukünftig entstehender Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, diesem gegenüber zustehen. Der Kunde ist berechtigt, unsere Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bestimmungsgemäß zu nutzen, zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht befugt. Werden unsere Waren vom Kunden mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, ist vereinbart, dass der Kunde uns hiermit anteilsmäßig Miteigentum im Sinne von § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns verwahrt. Im Falle der Veräußerung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte nach den vorstehenden Bestimmungen zustehen, tritt der Käufer schon jetzt seine gesamte Forderung für den Fall des Miteigentums anteilmäßig aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag bis zur Höhe unserer Restforderung unwiderruflich an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber uneingeschränkt nachkommt. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief anzugeben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unserer Rechte auf seine Kosten zu ergreifen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sicherende Forderung um 20% übersteigt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit unserer Saldoforderung.

VIII. Rücktritt und sonstige Rechte

Falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden eintritt, der Kunde seine Lager, ausstehende Forderungen und gekaufte Waren verpfändet oder sie anderen Gläubigern als Sicherheit übereignet, oder wenn der Kunden mit wesentlichen Teilen seiner Zahlung uns gegenüber in Rückstand kommt, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und falls ausreichende Sicherheit nicht festgestellt werden kann, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von unserer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind weiter berechtigt, die sofortige Rückgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der Firma (D-60435 Frankfurt am Main). Gerichtsstand ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes (AG Frankfurt am Main). Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

X. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen AGB-Bestimmungen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand 2020